ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern

zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren

Leistungen.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als

Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540

Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher

ausdrücklich vereinbart wurde.

II VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind die Unterkunft und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des

Antrags des Kunden durch die Unterkunft zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in

Textform zu bestätigen.

2.2 Alle Ansprüche gegen die Unterkunft verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen

Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen,

sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Unterkunft

beruhen.

III LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Die Unterkunft ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die

vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch

genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Unterkunft zu zahlen.

Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Unterkunft beauftragte Leistungen, die durch

Dritte erbracht und von der Unterkunft verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses

geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem

jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung

der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler

Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend

angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen

Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Die Unterkunft kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen

Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer

des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen

Leistungen der Unterkunft erhöht.

3.5 Rechnungen der Unterkunft ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der

Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen

jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6 Die Unterkunft ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung

oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der

Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei

Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen

Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstanden des Kunden oder Erweiterung des

Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes

eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer

3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur

vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine

angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für

bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht

bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Der Kunde kann nur

mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels

aufrechnen oder verrechnen.

IV RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER

LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein

Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht

besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines

Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in

Textform erfolgen.

4.2 Sofern zwischen der Unterkunft und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom

Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder

Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er

nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch keines gesetzlichen

Rücktrittes oder Kündigungsrecht und stimmt die Unterkunft einer Vertragsaufhebung nicht zu,

behält die Unterkunft den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der

Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die

ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die

Unterkunft den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall

verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne

Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für

Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte

Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V RÜCKTRITT DER UNTERKUNFT

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom

Vertrag zurücktreten kann, ist die Unterkunft in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag

zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen

und der Kunde auf Rückfrage der Unterkunft mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum

Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder

Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Unterkunft gesetzten angemessenen

Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich

zurückzutreten, insbesondere falls - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende

Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer oder Räume schuldhaft unter

irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden;

wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck

sein; - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung

den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit

5.4 Der berechtigte Rücktritt der Unterkunft begründet keinen Anspruch des Kunden auf

Schadensersatz.

VI ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses

nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur

Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Unterkunft spätestens um 11:00 Uhr geräumt

zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für

dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in

Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht

begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer

Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII HAFTUNG DES HOTELS

7.1 Die Unterkunft haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen

oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Unterkunft beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder

fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung

der Unterkunft steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende

Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis

oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist

verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen

Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet die Unterkunft dem Kunden nach den in der Hausordnung

vereinbarten Bestimmungen.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Unterkunftsgarage oder auf dem Unterkunftsparkplatz,

auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter

Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1,

Sätze 1 bis 4.

7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und

Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Unterkunft übernimmt die

Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel

haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

VIII SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch

den Kunden sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und

Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr … [VIU2, Bergstraße 9, 30539 Hannover].

Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen

Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand … [VIU2, Bergstraße 9, 30539 Hannover].

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag © Hotelverband Deutschland (IHA)

e.V. Seite 8 Stand: November 2014.

8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder

nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.